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FOMO Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Formhals & Moskau GbR (FOMO Media), Friedrich-Engels-Str. 78, 13156 Berlin. Stand: 13.10.2026.

Diese AGB bestehen aus einem allgemeinen Teil (§§ 1–17), der für jeden Auftrag gilt, und aus Modulen für die einzelnen Leistungen (Teil B). Für einen Auftrag gilt das Modul der gebuchten Leistung zusätzlich.

Teil A: Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Formhals & Moskau GbR („FOMO Media“) und ihren Auftraggebern („Kunde“) über Leistungen in Videoproduktion, Bild und Gestaltung, Websites, Social Media und Werbeanzeigen, Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Antworten, KI-Agenten, Automatisierung sowie KI-Schulung und Begleitung.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge. Der Kunde bestätigt mit dem Auftrag, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis davon leisten. Sie gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.

(4) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung, das Modul der Leistung (Teil B), dieser allgemeine Teil.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Website und Gespräche sind noch kein Angebot. Ein Angebot von uns gilt für die darin genannte Frist, ohne Angabe 30 Tage.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet oder in Textform annimmt oder wenn wir einen Auftrag in Textform bestätigen.

(3) Als Annahme des Angebots gilt auch die vorbehaltlose Zahlung der Anzahlungsrechnung durch den Kunden. Der Vertrag kommt dann mit Zahlungseingang zu den Bedingungen des Angebots einschließlich dieser AGB zustande.

§ 3 Leistungen und Art des Vertrags

(1) Was wir leisten, ergibt sich aus dem Angebot und seiner Leistungsbeschreibung.

(2) Wo wir ein bestimmtes Ergebnis herstellen (Video und Bild, digitaler Zwilling, Website, KI-Agent oder Automatisierung als Projekt), schulden wir dieses Ergebnis (Werkvertrag). Wo wir laufend betreuen, beraten oder schulen (Social Media, Werbeanzeigen, Sichtbarkeit, Betrieb und Betreuung, Schulung), schulden wir die sorgfältige Tätigkeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Dienstvertrag). Reichweite, Rankings, Anfragen, Umsätze oder Bewerbungen schulden wir nicht, es sei denn, wir sagen sie im Angebot ausdrücklich als Ergebnis zu.

(3) Werkzeuge, Methoden und gestalterische Umsetzung wählen wir im Rahmen des Briefings und der Freigaben selbst. Wir dürfen freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen und bleiben dem Kunden gegenüber für sie verantwortlich.

(4) Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Umfang, sagen wir ihm vor der Umsetzung, ob sich Aufwand, Kosten oder Termine ändern. Mehraufwand berechnen wir nur nach seiner Zustimmung in Textform.

§ 4 Einsatz von KI und anderen Diensten

(1) Wir arbeiten mit KI-Werkzeugen und Diensten anderer Anbieter, auch mit Sitz oder Servern außerhalb der EU. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Nutzung dieser Werkzeuge ist in der vereinbarten Vergütung enthalten. Kosten für besondere Lizenzen oder Dienste, die ein Kundenwunsch erst nötig macht, berechnen wir nur nach vorheriger Zustimmung.

(2) Manche Anbieter dürfen nach ihren Bedingungen Eingaben und Ergebnisse auch zum Training ihrer Modelle verwenden. Der Kunde kennzeichnet deshalb Material, das vertraulich ist, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält. Solches Material geben wir nur nach Absprache und nur an Dienste, die es nicht zum Training verwenden, oder verarbeiten es auf eigenen Systemen.

(3) Jedes KI-Ergebnis, das wir ausliefern, hat vorher ein Mensch geprüft und bearbeitet. KI-Werkzeuge erzeugen bei gleicher Eingabe nicht zweimal dasselbe Ergebnis. Eine identische Wiederholung eines Ergebnisses schulden wir deshalb nicht.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde liefert rechtzeitig, was wir für den Auftrag brauchen: Informationen, Briefing, Logos und Gestaltungsvorgaben, Texte, Bild- und Tonmaterial, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass er an dem Material, das er uns gibt, die nötigen Rechte hat und dass wir es für den Auftrag nutzen und bearbeiten dürfen, auch mit KI-Werkzeugen. Dafür räumt er uns die nötigen Rechte für die Dauer des Auftrags ein.

(3) Kommt eine Mitwirkung zu spät oder unvollständig, verschieben sich vereinbarte Termine um die Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit. Mehraufwand, der dadurch entsteht, können wir nach den vereinbarten Sätzen berechnen, wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Rechte (§ 642 BGB) bleiben unberührt.

§ 6 Freigaben, Korrekturen, Abnahme

(1) Der Kunde entscheidet an zwei Stellen: beim Konzept, bevor produziert wird, und beim fertigen Ergebnis, bevor es eingesetzt wird. Wie viele Korrekturschleifen enthalten sind, steht im Angebot. Änderungen, die vom freigegebenen Konzept abweichen, sind eine Änderung des Umfangs (§ 3 Abs. 4).

(2) Bei Werkleistungen prüft der Kunde das Ergebnis innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung und nimmt es ab, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern.

(3) Meldet sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, erinnern wir ihn und weisen dabei auf die Folge hin. Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn er es auch innerhalb von fünf Werktagen nach dieser Erinnerung nicht unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist (§ 640 Abs. 2 BGB).

(4) Setzt der Kunde ein Ergebnis produktiv ein oder veröffentlicht es, gilt es ebenfalls als abgenommen.

(5) Gestalterische Entscheidungen innerhalb des Briefings und des freigegebenen Konzepts sind kein Mangel.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Projekten stellen wir, wenn das Angebot nichts anderes sagt, 50 Prozent bei Auftrag und 50 Prozent bei Fertigstellung in Rechnung. Laufende Leistungen berechnen wir monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu zahlen, wenn die Rechnung keine andere Frist nennt.

(3) Fremdkosten wie Lizenzen für Musik, Bilder oder Schriften, Sprecher, Darsteller, Hosting oder Reisen trägt der Kunde, soweit sie im Angebot stehen oder er ihnen vorher zugestimmt hat.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Nach vorheriger Ankündigung dürfen wir weitere Leistungen zurückhalten, bis offene Rechnungen bezahlt sind.

(5) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln.

§ 8 Nutzungsrechte: Der Kunde kauft das Ergebnis

(1) Der Kunde erwirbt das Ergebnis, das laut Vertrag geliefert wird. Mit vollständiger Zahlung räumen wir ihm daran das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein, soweit an dem Ergebnis Schutzrechte bestehen. Dazu gehören insbesondere die Nutzung auf Websites, in sozialen Netzwerken (organisch und als bezahlte Anzeige), in Online- und Offline-Werbung, Print, Präsentationen, auf Messen und Veranstaltungen sowie in Fernsehen und Kino.

(2) Das Recht umfasst die Bearbeitung durch den Kunden, etwa Kürzen, Untertiteln, Übersetzen und Anpassen an Formate. Der Kunde darf die Rechte an verbundene Unternehmen und an Dienstleister weitergeben, die für ihn arbeiten.

(3) An Teilen eines Ergebnisses, die mit KI erzeugt wurden, entstehen nach derzeitiger Rechtsprechung oft keine Urheberrechte (siehe § 9). Für alle Teile, an denen keine Schutzrechte bestehen, sagen wir dem Kunden vertraglich zu, das Ergebnis weder selbst anderweitig zu verwerten noch Dritten zu überlassen. Ausgenommen ist die Referenznutzung nach § 14.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde das Ergebnis nur widerruflich nutzen. Wir können diese Nutzung widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.

(5) Nicht Teil des Ergebnisses und nicht geschuldet sind: Rohmaterial, nicht verwendete Fassungen, Projekt- und Arbeitsdateien, Prompts, Workflows, Vorlagen, Stil- und Charakterbögen, trainierte Avatar- und Stimmmodelle, wiederverwendbare Bausteine und unser Know-how. Sie bleiben bei uns. Eine Herausgabe kann gesondert vereinbart werden.

(6) Enthält ein Ergebnis Material Dritter (zum Beispiel lizenzierte Musik, Bilder, Schriften oder Open-Source-Software), gelten dafür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Schränken sie die Nutzung ein, sagen wir das dem Kunden vor der Verwendung.

§ 9 KI-Inhalte und Kennzeichnung

(1) Ob an KI-erzeugten Teilen Urheber- oder Leistungsschutzrechte entstehen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Schutz entsteht regelmäßig dort, wo Menschen gestalten, etwa bei Drehbuch, Schnitt, Ton und Bearbeitung. Dass an einem Ergebnis Schutzrechte bestehen, sichern wir nicht zu.

(2) Wir achten darauf, dass KI-Ergebnisse keine erkennbaren fremden Werke, Marken oder Personen nachbilden, es sei denn, der Kunde hat dafür die Rechte (§ 10).

(3) Bild-, Ton- und Videoinhalte, die mit KI erzeugt wurden und mit echten Aufnahmen verwechselt werden könnten, liefern wir gekennzeichnet nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Die Kennzeichnung ist Teil der Leistung. Ob technische Herkunftsdaten in den Dateien bleiben, stimmen wir je Auftrag ab.

(4) Der Kunde veröffentlicht die Inhalte und ist dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung beim Einsatz erhalten bleibt. Entfernt oder verändert er sie, geschieht das auf seine Verantwortung.

§ 10 Personen, Stimmen, Marken

(1) Zeigt ein Ergebnis reale Personen, ihr Bild oder ihre Stimme, auch als digitalen Zwilling, sorgt der Kunde vor Produktionsbeginn für die Einwilligung jeder Person in Textform. Sie muss Aufnahme, Verarbeitung mit KI-Diensten, Veröffentlichung und Dauer der Nutzung umfassen. Eine Vorlage stellen wir auf Wunsch bereit.

(2) Für Marken, Logos, Produkte und Namen, die der Kunde einbringt oder deren Verwendung er vorgibt, ist er verantwortlich.

§ 11 Verantwortung für Inhalte und Aussagen

(1) Für den Inhalt seiner Werbung und seiner Angebote ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Aussagen über Produkte, Preise, Wirkungen und Wettbewerber sowie für branchenspezifische Vorgaben. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte schulden wir nicht. Fallen uns Bedenken auf, sagen wir sie dem Kunden.

(2) Nehmen Dritte uns wegen Material oder Aussagen in Anspruch, die der Kunde geliefert, vorgegeben oder freigegeben hat, stellt der Kunde uns von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 12 Mängel bei Werkleistungen

(1) Hat ein Ergebnis einen Mangel, bessern wir nach oder liefern neu, nach unserer Wahl. Schlägt das zweimal fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(2) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 und nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Dann gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Arglist, der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für ihre Wiederherstellung angefallen wäre.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Der Kunde bleibt verantwortlich für die Inhalte, Vorlagen, Daten und Entscheidungen, die er einbringt, und dafür, Ergebnisse vor ihrem Einsatz zu prüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse übernehmen wir keine Gewähr. Automatisierte Abläufe und KI-Agenten prüft der Kunde vor dem produktiven Einsatz und überwacht sie laufend.

§ 14 Referenzen

(1) Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und Ergebnisse, die der Kunde veröffentlicht hat, ganz oder in Ausschnitten auf unserer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen zeigen.

(2) Der Kunde kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen. Ist Vertraulichkeit vereinbart, entfällt die Referenznutzung.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Seite offenlegen muss.

(2) Verarbeiten wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa in Automatisierungen, KI-Agenten, Kundendaten für Werbung oder beim Hosting, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Eine Vorlage stellen wir bereit.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Projekte enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Kündigt der Kunde ein Werk vor seiner Fertigstellung (§ 648 BGB), steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

(2) Laufende Leistungen haben die Mindestlaufzeit aus dem Angebot, ohne Angabe drei Monate. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Endet ein Vertrag, geben wir Zugänge des Kunden zurück, entfernen unsere Zugriffe und übergeben, was nach § 8 dem Kunden zusteht. Daten des Kunden löschen oder übergeben wir nach seiner Wahl, soweit uns keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B: Module der Leistungen

B1 Video, Bild und Gestaltung (Werkvertrag)

(1) Wir liefern die fertigen Dateien in den Formaten und Fassungen, die im Angebot stehen.

(2) Musik und anderes lizenziertes Material lizenzieren wir für die vereinbarte Nutzung. Weitergehende Nutzungen, etwa im Fernsehen, können eine eigene Lizenz brauchen. Darauf weisen wir vorher hin.

B2 Digitaler Zwilling: Avatar und Stimme (Werkvertrag)

(1) Der Kunde liefert Referenzaufnahmen nach unseren technischen Vorgaben und die Einwilligung der abgebildeten Person nach § 10 Abs. 1 vor dem ersten Arbeitsschritt.

(2) Sind die Aufnahmen technisch nicht geeignet, sagen wir das und bieten eine Aufnahme durch uns gegen Aufpreis an. Lehnt der Kunde das ab und kann er kein geeignetes Material liefern, vereinbaren wir eine andere Lösung oder jede Seite kann diesen Leistungsteil kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen werden vergütet.

(3) Das Modell der Person verwenden wir nur für Inhalte dieses Kunden und nie für andere.

(4) Mit dem Ende des Auftrags oder wenn die Person ihre Einwilligung wirksam widerruft, löschen wir Avatar, Stimmmodell und Referenzaufnahmen innerhalb von 30 Tagen und bestätigen das in Textform. Bereits gelieferte Inhalte darf der Kunde weiter nutzen, soweit die Einwilligung der Person das trägt.

B3 Websites (Werkvertrag)

(1) Inhalte wie Texte, Bilder und Rechtstexte liefert der Kunde, soweit das Angebot nichts anderes sagt. Für Pflichtangaben seiner Website (Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen, gesetzliche Vorgaben seiner Branche) ist der Kunde verantwortlich. Wir setzen sie technisch um.

(2) Die Website funktioniert in den aktuellen Versionen der gängigen Browser auf Desktop und Smartphone. Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schulden wir, wenn das Angebot sie nennt.

(3) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die Website mit Inhalten und Quellcode. Am projektspezifischen Code erhält er die Rechte nach § 8. Frameworks, Open-Source-Bestandteile und unsere wiederverwendbaren Bausteine darf er im Rahmen ihrer Lizenzen und für diese Website ohne zeitliche Grenze nutzen.

(4) Domains registrieren wir auf den Namen des Kunden.

(5) Hosting und Pflege sind eine eigene, laufende Leistung (§ 16 Abs. 2). Endet sie, stellen wir dem Kunden Website und Daten in einem gängigen Format bereit, ohne Entgelt für den Wechsel.

B4 Social Media und Werbeanzeigen (Dienstvertrag)

(1) Profile, Werbekonten, Business-Manager, Pixel und Zielgruppen gehören dem Kunden und laufen auf seinen Namen, auch nach dem Ende des Vertrags. Er gibt uns die nötigen Zugriffsrechte.

(2) Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an die Plattform, mit seinem eigenen Zahlungsmittel. Es ist nicht Teil unserer Vergütung, es sei denn, das Angebot regelt es anders.

(3) Inhalte gehen erst nach Freigabe durch den Kunden online.

(4) Entscheidungen der Plattformen, etwa die Ablehnung von Anzeigen, Sperren von Konten, Änderungen der Abrechnung oder der Ausspielung, liegen außerhalb unseres Einflusses. Dafür haften wir nicht, soweit wir sie nicht durch eine Pflichtverletzung verursacht haben.

B5 Sichtbarkeit: SEO, GEO, Suchanzeigen (Dienstvertrag)

(1) Suchmaschinen und KI-Dienste entscheiden selbst über Rankings und Antworten. Bestimmte Positionen, Erwähnungen oder Besucherzahlen schulden wir nicht.

(2) Änderungen an der Website des Kunden nehmen wir nur nach seiner Freigabe vor. Für Suchanzeigen gilt B4 Abs. 1, 2 und 4 entsprechend.

B6 KI-Agenten und Automatisierung (Bau: Werkvertrag, Betrieb: Dienstvertrag)

(1) Wir bauen das System, das die Leistungsbeschreibung nennt. Betrieb, Betreuung und Anpassung danach sind eine eigene, laufende Leistung.

(2) Agenten und Automatisierungen hängen von Diensten Dritter ab, etwa Sprachmodellen, Telefonie, Automatisierungsplattformen und Schnittstellen. Ändern die Anbieter ihre Dienste, passen wir das System im Rahmen der Betreuung an. Laufende Kosten dieser Dienste trägt der Kunde, möglichst über eigene Konten.

(3) KI-Agenten geben sich zu Beginn eines Gesprächs als KI zu erkennen (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Werden Gespräche aufgezeichnet oder mitgeschrieben, weist der Agent zu Beginn darauf hin.

(4) Der Kunde setzt Agenten nur rechtmäßig ein. Werbeanrufe an Verbraucher ohne deren vorherige Einwilligung und an Unternehmen ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung sind unzulässig (§ 7 UWG).

(5) An Abläufen und Agenten, die wir für ihn bauen, erhält der Kunde das Recht, sie für seinen eigenen Betrieb zu nutzen. Weiterverkaufen darf er sie nicht. Seine Zugänge und Daten bleiben bei ihm.

B7 KI-Schulung und Begleitung (Dienstvertrag)

(1) Schulung und Begleitung finden ausschließlich als Live-Termine statt: vor Ort beim Kunden oder als Videotermin in Echtzeit. Wir zeichnen keine Termine auf und stellen keine Selbstlern-Inhalte zum Abruf bereit. Die Teilnehmer arbeiten in den Terminen an ihren eigenen Aufgaben und Abläufen.

(2) Was die Teilnehmer in der Schulung bauen, gehört dem Kunden. Unterlagen, die wir dafür bereitstellen, darf der Kunde intern nutzen.

(3) Die Schulung unterstützt den Kunden dabei, die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter zu fördern (Art. 4 KI-Verordnung). Dass er damit alle Pflichten aus der KI-Verordnung erfüllt, schulden wir nicht.

(4) Verschiebt oder storniert der Kunde einen vereinbarten Termin vor Ort weniger als zehn Werktage vorher, berechnen wir bereits entstandene Reise- und Übernachtungskosten und 50 Prozent der Vergütung dieses Termins. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Videotermine kann der Kunde bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschieben.